Kerzen sind gerade in der Weihnachtszeit ein echter Stimmungsmacher. Erst recht, wenn sie zu einem Zimmer- oder Wohnungsbrand führen. Schnell steht dann der Verdacht der groben Fahrlässigkeit im Raum. Darunter versteht man ein fehlerhaftes Verhalten, das einem gewissenhaftem Menschen in der derselben Situation keinesfalls unterläuft. Das könnte sein, wenn Sie schnell mit den Nachbarn an der Türe einen Weihnachtsplausch halten oder in der Küche das Essen zubereiten, während im Nachbarzimmer die Kerzen unbeaufsichtigt brennen.
Ob das Verhalten im Einzelfall als grob Fahrlässig einzustufen ist, entscheiden zwar Gerichte, aber gut, wenn dieses Risiko in der Haus- und Haushaltsversicherung mitversichert ist. Über unser Unternehmen zu 100 %!
Ein Tipp ihrer Versicherungsmakler
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