Wer länger als 72 Stunden nicht anwesend ist, muß die Hauptwasserleitung abdrehen.
Diese Klausel finden sie obligatorisch in den Versicherungsbedingungen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Wer dieser Forderung des Versicherers nicht nachkommt, kann seinen Versicherungsschutz teilweise oder zur Gänze im Schadenfall verlieren. Auch wenn es in der Vergangenheit wiederholt Urteile gab, die eine regelmäßige Kontrolle durch Freunde oder Nachbarn als ausreichend erachteten (Konsument 8/ 2017), ist das keine Garantie für weitere zukünftige Fälle. Also: Im Zweifel ist es besser, den "Hahn" zuzudrehen.
Ein Tipp Ihrer Versicherungsmakler
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