Ein Tipp Ihrer Versicherungsmakler - Wussten Sie...

daß, Sie bei jedem Verlassen Ihrer Wohnung diese versperren müssen?

Wer seine Versicherungsräumlichkeiten auch für noch so kurze Zeit verlässt, hat Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Wohnung oder des Hauses (Versicherungsräumlichkeiten) zu versperren. Das "ins-Schloß-fallen-lassen" der Eingangstüre ist nicht ausreichend, wie Gerichte wiederholt festgestellt haben und können u.a. zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall führen. Also: Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus als Letzter, prüfen Sie, ob alle Fenster, Türen oder ähnliches geschlossen sind und versperren Sie beim Gehen die Eingangstür.

Ein Tipp Ihrer Versicherungsmakler

Versicherungsberater Zöschg Groh in Innsbruck und Sterzing
GROH
VERSICHERUNGSMAKLER GmbH
Berater in Versicherungs­angelegenheiten

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