Wer seine Versicherungsräumlichkeiten auch für noch so kurze Zeit verlässt, hat Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle sonstigen Öffnungen der Wohnung oder des Hauses (Versicherungsräumlichkeiten) zu versperren. Das "ins-Schloß-fallen-lassen" der Eingangstüre ist nicht ausreichend, wie Gerichte wiederholt festgestellt haben und können u.a. zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall führen. Also: Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus als Letzter, prüfen Sie, ob alle Fenster, Türen oder ähnliches geschlossen sind und versperren Sie beim Gehen die Eingangstür.
Ein Tipp Ihrer Versicherungsmakler
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