Kreditbearbeitungsgebühr

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in einer kürzlich ergangenen Entscheidung zu prozentual berechneten Kreditbearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsgebühren (AGB) geäußert und sie als unzulässig eingestuft. Dazu stellen wir unseren Kunden ein Informationsblatt der Kanzlei RA Dr Florian Scheiber zur Verfügung

SCHEIBER | LAW

INFORMATIONSBLATT

Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

und Bearbeitungsspesen

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Kreditbearbeitungsgebühren sind einmalige Entgelte, die Banken zusätzlich zu den Zinsen

bei der Kreditvergabe verlangen. Sie werden häufig als Prozentsatz der Kreditsumme be-

rechnet, zB 1,5 % oder 2 %. Bei einem Kredit über EUR 200.000 entspricht das einer Ge-

bühr von EUR 3.000 bis EUR 4.000.

Was hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden?

In   einer   kürzlicher   ergangenen   Entscheidung   hat   der   OGH   festgestellt,   dass

prozentualberechnete Kreditbearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingun-

gen (AGB) als gröblich benachteiligend und somit unzulässig einzustufen sind.

Der OGH argumentierte, dass die pauschale Berechnung als Prozentsatz der Kreditsumme

zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kreditnehmer führt, da der Bearbeitungs-

aufwand der Bank nicht proportional zur Kredithöhe steigt.

Beispielhafte unzulässige Klausel

Der OGH erklärte bereits in einer anderen Entscheidung nachstehende Klauseln für unzu-

lässig:

- „Einmalige  Bearbeitungsgebühr  von  4,000 %  des  Kreditbetrags,  die  dem

Kreditkonto angelastet wird.“ 

„Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00, Überweisungsspesen in Höhe von

€ 15,00 und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00, die vom

Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.“

Der OGH begründete dies damit, dass die Gebühr in keinem angemessenen Verhältnis

zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand steht und somit den Kreditnehmer gröblich be-

nachteiligt.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie haben vor 5 Jahren einen Kredit über EUR 250.000 aufgenommen und

eine Bearbeitungsgebühr von 2 % bezahlt.

- Bearbeitungsgebühr: EUR 250.000  × 2 % = EUR 5.000

- Zinsen auf die Gebühr (4 % jährlich über 5 Jahre): EUR 5.000  × 4 % × 5 Jahre =

EUR 1.000

Gesamter Rückforderungsbetrag: EUR 5.000 + EUR 1.000 = EUR 6.000

Dies zeigt, dass eine Rückforderung erhebliche Beträge umfassen kann.

Was bedeutet das für Sie als Kreditnehmer?

Wenn Sie bei Abschluss Ihres Kredits eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr be-

zahlt haben, dürften Sie in jedem Fall Anspruch auf Rückerstattung dieser Gebühr haben.

Aber auch andere Gebührenmodelle können unzulässig sein.

Die Rückforderung kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen, abhängig von der Höhe

Ihres Kredits und der vereinbarten Gebühr.

Gilt das nur für Verbraucher oder auch für Unternehmer?

Die Entscheidungen des OGH beziehen sich primär auf Verbraucherkredite, können aber

auch in Einzelfällen bei Unternehmerkrediten relevant sein. Lassen Sie sich dazu individu-

ell beraten.

Wie lange können Sie die Gebühr zurückfordern?

In der Regel beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Ge-

bühr oder Spesen.

Was ist, wenn der Kredit bereits abbezahlt wurde?

Auch bei bereits zurückgezahlten Krediten können Sie grundsätzlich die Bearbeitungsge-

bühr und -spesen zurückfordern.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Die Gerichte haben bereits mehrfach zugunsten der Kreditnehmer entschieden. Deshalb

stehen die Chancen generell sehr gut, eine Rückzahlung zu bekommen. Es muss jedoch

jeder Fall individuell geprüft werden.

Was sollten Sie unternehmen?

a) Vertragsunterlagen prüfen: Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Klauseln, die ei-

ne Bearbeitungsgebühr vorsehen, insbesondere wenn diese als Prozentsatz der

Kreditsumme angegeben ist.

b) Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, um Ihre indivi-

duellen Ansprüche prüfen zu lassen.

c) Rückforderung einleiten: Wenn die Prüfung ergibt, dass die Bearbeitungsgebühr

unzulässig war, können wir die Rückforderung gegenüber der Bank geltend ma-

chen. Dies kann außergerichtlich oder, falls erforderlich, gerichtlich erfolgen.

Kontaktieren Sie uns:

Wenn Sie vermuten, dass Sie eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt haben,

stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Wir prüfen Ihre

Unterlagen und besprechen die nächsten Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihr AnsprechpartnerDr. Florian Scheiber

Email-Adresseoffice@scheiber.law

Telefonnummer+43 5255 20 344

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir benötigen von Ihnen die kompletten Kreditunterlagen.

Ferner ersuchen wir bereits jetzt um Bekanntgabe Ihrer Rechtschutzversicherung samt Po-

lizzen-Nummer, sofern vorhanden.

Hinweis: Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen sollten, jedoch ein weite-

res Vorgehen gegen die Bank notwendig werden, besteht die Möglichkeit einer Prozessfi-

nanzierung.

Dieses Informationsblatt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

06. Juni 2025

fsa 48/25 ln 

 Verantwortlich für die Richtigkeit und den Inhalt: RA Dr Florian Scheiber

 

 

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