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INFORMATIONSBLATT
Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
und Bearbeitungsspesen
Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?
Kreditbearbeitungsgebühren sind einmalige Entgelte, die Banken zusätzlich zu den Zinsen
bei der Kreditvergabe verlangen. Sie werden häufig als Prozentsatz der Kreditsumme be-
rechnet, zB 1,5 % oder 2 %. Bei einem Kredit über EUR 200.000 entspricht das einer Ge-
bühr von EUR 3.000 bis EUR 4.000.
Was hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden?
In einer kürzlicher ergangenen Entscheidung hat der OGH festgestellt, dass
prozentualberechnete Kreditbearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen (AGB) als gröblich benachteiligend und somit unzulässig einzustufen sind.
Der OGH argumentierte, dass die pauschale Berechnung als Prozentsatz der Kreditsumme
zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kreditnehmer führt, da der Bearbeitungs-
aufwand der Bank nicht proportional zur Kredithöhe steigt.
Beispielhafte unzulässige Klausel
Der OGH erklärte bereits in einer anderen Entscheidung nachstehende Klauseln für unzu-
lässig:
- „Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000 % des Kreditbetrags, die dem
Kreditkonto angelastet wird.“
- „Erhebungsspesen in Höhe von € 75,00, Überweisungsspesen in Höhe von
€ 15,00 und Kosten für Porto und Drucksorten in Höhe von € 25,00, die vom
Kreditauszahlungsbetrag abgezogen werden.“
Der OGH begründete dies damit, dass die Gebühr in keinem angemessenen Verhältnis
zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand steht und somit den Kreditnehmer gröblich be-
nachteiligt.
Beispielrechnung
Angenommen, Sie haben vor 5 Jahren einen Kredit über EUR 250.000 aufgenommen und
eine Bearbeitungsgebühr von 2 % bezahlt.
- Bearbeitungsgebühr: EUR 250.000 × 2 % = EUR 5.000
- Zinsen auf die Gebühr (4 % jährlich über 5 Jahre): EUR 5.000 × 4 % × 5 Jahre =
EUR 1.000
- Gesamter Rückforderungsbetrag: EUR 5.000 + EUR 1.000 = EUR 6.000
Dies zeigt, dass eine Rückforderung erhebliche Beträge umfassen kann.
Was bedeutet das für Sie als Kreditnehmer?
Wenn Sie bei Abschluss Ihres Kredits eine prozentual berechnete Bearbeitungsgebühr be-
zahlt haben, dürften Sie in jedem Fall Anspruch auf Rückerstattung dieser Gebühr haben.
Aber auch andere Gebührenmodelle können unzulässig sein.
Die Rückforderung kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen, abhängig von der Höhe
Ihres Kredits und der vereinbarten Gebühr.
Gilt das nur für Verbraucher oder auch für Unternehmer?
Die Entscheidungen des OGH beziehen sich primär auf Verbraucherkredite, können aber
auch in Einzelfällen bei Unternehmerkrediten relevant sein. Lassen Sie sich dazu individu-
ell beraten.
Wie lange können Sie die Gebühr zurückfordern?
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Ge-
bühr oder Spesen.
Was ist, wenn der Kredit bereits abbezahlt wurde?
Auch bei bereits zurückgezahlten Krediten können Sie grundsätzlich die Bearbeitungsge-
bühr und -spesen zurückfordern.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Die Gerichte haben bereits mehrfach zugunsten der Kreditnehmer entschieden. Deshalb
stehen die Chancen generell sehr gut, eine Rückzahlung zu bekommen. Es muss jedoch
jeder Fall individuell geprüft werden.
Was sollten Sie unternehmen?
a) Vertragsunterlagen prüfen: Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Klauseln, die ei-
ne Bearbeitungsgebühr vorsehen, insbesondere wenn diese als Prozentsatz der
Kreditsumme angegeben ist.
b) Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, um Ihre indivi-
duellen Ansprüche prüfen zu lassen.
c) Rückforderung einleiten: Wenn die Prüfung ergibt, dass die Bearbeitungsgebühr
unzulässig war, können wir die Rückforderung gegenüber der Bank geltend ma-
chen. Dies kann außergerichtlich oder, falls erforderlich, gerichtlich erfolgen.
Kontaktieren Sie uns:
Wenn Sie vermuten, dass Sie eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr bezahlt haben,
stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Wir prüfen Ihre
Unterlagen und besprechen die nächsten Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Florian Scheiber
Email-Adresse: office@scheiber.law
Telefonnummer: +43 5255 20 344
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir benötigen von Ihnen die kompletten Kreditunterlagen.
Ferner ersuchen wir bereits jetzt um Bekanntgabe Ihrer Rechtschutzversicherung samt Po-
lizzen-Nummer, sofern vorhanden.
Hinweis: Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen sollten, jedoch ein weite-
res Vorgehen gegen die Bank notwendig werden, besteht die Möglichkeit einer Prozessfi-
nanzierung.
Dieses Informationsblatt dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
06. Juni 2025
fsa 48/25 ln
Verantwortlich für die Richtigkeit und den Inhalt: RA Dr Florian Scheiber
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