1. November - Winterreifenpflicht!

Winterausrüstung beim Auto ist Pflicht - schon zur eigenen Sicherheit

Ab 1. November bis zum 15. April des Folgejahres - stellt das Kraftfahrgesetz wieder erhöhte Anforderungen an die Winterfestigkeit des Fahrzeugs für PKWs und Kombis, sowie LKWs bis 3,5 Tonnen. Falsche Bereifung kann eine Verwaltungsstrafe bis zu € 5.000,00 nach sich ziehen. Noch gravierender kann sich fehlende Winterausrüstung auf den Versicherungsschutz auswirken.

Zwar gilt die Winterausrüstungspflicht nicht generell, wohl aber „situativ“. Das heißt: Herrschen winterliche Fahrbahnverhältnisse, dürfen Fahrzeuge nur mit Winterausstattung in Betrieb genommen werden. Kommt es zu einem Unfall, muss derjenige der mit Sommerreifen fuhr beweisen, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre. Leistungsfreiheit des Versicherers in der KFZ-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung: Wer gegen gesetzliche Vorschriften handelt, begeht versicherungsrechtlich eine Obliegenheitsverletzung.

Diese kann in der Kfz-Kaskoversicherung zur teilweisen oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall führen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gegenüber dem Versicherungsnehmer ein Regressanspruch von bis zu € 11.000,00. Bei weiteren Obliegenheitsverletzungen sogar bis € 22.000,00. Rüsten Sie ihr Fahrzeug rechtzeitig um und fahren sie den Wetterverhältnissen entsprechend angepasst - damit Sie gut durch den Winter kommen!

Versicherungsberater Zöschg Groh in Innsbruck und Sterzing

ZÖSCHG | GROH

VERSICHERUNGSMAKLER GmbH
Berater in Versicherungs­angelegenheiten
A-6020 Innsbruck
Erzherzog-Eugen-Straße 23
Tel.: +43 512 578373
Fax: +43 512 578373-10

powered by webEdition CMS